In der Praxis kann man zwischen Zwangsgedanken und Zwangshandlungen unterscheiden. Ein Zwangsgedanke zeigt sich in unguten Gedankengängen, die man immer wieder hat. Sie sind durch ein inneres „ich muss“ oder ein „ich darf nicht“ gekennzeichnet. Man denkt beispielsweise immer wieder, dass man perfekt sein muss, keine Fehler haben darf und unbedingt stark sein sollte. Eine Zwangshandlung spiegelt sich hingegen in einer tatsächlichen Handlung wieder. Typische Beispiele hierfür sind der Waschzwang, der
Ordnungszwang oder der Kontrollzwang. Wenn Zwangsgedanken oder -handlungen nicht behandelt werden, können sie einen langen, chronologischen Verlauf haben. Sie werden dann zum Beispiel von Generation zu Generation weitergegeben.